Zweitmitgliedschaft
Die Zweitmitgliedschaft für Erwachsene stellt ein Angebot des TC Grün Weiß Burscheid dar und beinhaltet alle Rechte eines aktiven Mitglieds (Beitragsklasse Erwachsene). Lediglich an Arbeitsleistungen reduzieren sich die zu erbringenden Stunden von 5 auf 3 Stunden.
Diese Mitgliedschaft richtet sich an aktive Tennisspieler/-innen, die bereits in einem anderen Verein des Tennisverbandes Niederrhein oder des Tennisverbandes Mittelrhein als aktives Mitglied gemeldet sind und zugleich beim TC Grün Weiß Burscheid aktiv in einer Medenspiel-Mannschaft mitspielen.
Die Mitgliedschaft in dem anderen Verein muss ununterbrochen länger bestehen und der Beitrag darf nicht günstiger als unserer Erwachsenenbeitrag sein. Die Nachweispflicht liegt beim Mitglied.
Passive Mitglieder
Mitglieder können sich für die nächste Saison PASSIV melden, sofern die spielerischen Aktivitäten in der nächsten Saison nicht mehr möglich sind.
Sie dürfen dann bis zu 5 mal in einer Saison auf der Anlage spielen und müssen eine Gastgebühr bezahlen. Anmeldung vorab per Mail und Bezahlung haben beim Clubwirt oder Kassenwart zu erfolgen.
Im Gegenzug ist die Gebühr für die passive Mitgliedschaft gegenüber der aktiven Mitgliedschaft um ein wesentliches reduziert. Ebenso entfallen für das passive Mitglied die Verzehrpauschale und die Arbeitsleistungen.
Probejahr
Alle Interessenten steht es frei, zunächst die Mitgliedschaft für ein Probejahr zu buchen. Dadurch kann man den Club zu vergünstigten Konditionen kennenlernen.
Das Probejahr endet immer, unabhängig vom Einstiegsdatum, am 31.12. des selben Jahres.
Die Probemitgliedschaft wird im Folgejahr automatisch in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt, sofern nicht bis zum 30.09. des Probejahres die Kündigung schriftlich an den Kassenwart eingereicht wird.
Probe-Mitglieder zahlen nur den vergünstigten Mitgliedsbeitrag und ggf. Arbeitsersatzleistungen, sofern sie ihre 5 Arbeitsstunden (siehe unten „Arbeitsleistungen“) nicht leisten. Probe-Mitglieder sind bei Eintritt bis 1. August des Probejahres zu der für Mitglieder geltenden Anzahl an Arbeitsstunden verpflichtet. Bei Eintritt nach dem 1.08 des Probejahres verringert sich die Verpflichtung auf 3 Arbeitsstunden im Probejahr.
Die Winter-Verzehrpauschale ist von Probemitglieder im Probejahr nicht zu leisten.
Gastspieler
Nichtmitglieder und passive Mitglieder dürfen bis zu 5 mal in einer Saison auf der Anlage spielen.
Für jedes Spielen wird die Gastspielergebühr erhoben, zahlbar vom Vereinsmitglied, welches die Platzreservierung durchgeführt hat. Die Platzreservierung erfolgt im Online Buchungssystem des TCGWB. Der Gastspieler muss sich vorab im Buchungssystem registrieren. Die Abrechnung mit dem Vereinsmitglied erfolgt via Lastschrift zu festgelegten Terminen im Jahr.