Vereinsgebühren
Vereinsgebühren
Vereinsgebühren
Mitgliedschaft pro Jahr | Beitrag |
---|---|
Kinder bis 10 Jahre | 50 € |
Jugendliche 11-15Jahren | 82 € |
Jugendliche bis 17 Jahre | 115 € |
Studenten, Azubis bis zum vollendeten 27. Lebensjahr | 115 € |
Erwachsene | 275 € |
Ehepaare | 520 € |
Zweitmitgliedschaft ** | 140 € |
Passive Mitglieder ** | 45 € |
Probe-Mitgliedschaft pro Jahr ** | Beitrag |
---|---|
Erwachsene | 100 € |
Jugendliche/Kinder | 50 € |
Jugendliche/Kinder, die sich im ersten Jahr im Training der Tennisschule befinden! | 0 € |
Reduzierung der Kosten für die Mitgliedschaft bei Vereinseintritt ab 1. August um | 50 % |
Gastspieler-Gebühr pro Stunde ** | Beitrag |
---|---|
Erwachsene /Jugendliche | 8 € |
Passive Mitglieder | 5 € |
Nebenkosten für aktive Mitglieder | Beitrag |
---|---|
Verzehrpauschale ** Winterunterstützung für den Clubwirt. | 50 € |
Ersatz Arbeitsleistung ** Gebühr je Stunde der nicht geleisteten 5 Pflichtarbeitsstunden/Jahr für aktive Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 65 Lebensjahr | 20 € |
[ ** –> Weitere Informationen zu den Punkten sind unten verfügbar]
Zweitmitgliedschaft
Die Zweitmitgliedschaft für Erwachsene stellt ein Angebot des TC Grün Weiß Burscheid dar und beinhaltet alle Rechte eines aktiven Mitglieds (Beitragsklasse Erwachsene). Lediglich an Arbeitsleistungen reduzieren sich die zu erbringenden Stunden von 5 auf 3 Stunden.
Diese Mitgliedschaft richtet sich an aktive Tennisspieler/-innen, die bereits in einem anderen Verein des Tennisverbandes Niederrhein oder des Tennisverbandes Mittelrhein als aktives Mitglied gemeldet sind und zugleich beim TC Grün Weiß Burscheid aktiv in einer Medenspiel-Mannschaft mitspielen.
Die Mitgliedschaft in dem anderen Verein muss ununterbrochen länger bestehen und der Beitrag darf nicht günstiger als unserer Erwachsenenbeitrag sein. Die Nachweispflicht liegt beim Mitglied.
Passive Mitglieder
Mitglieder können sich für die nächste Saison PASSIV melden, sofern die spielerischen Aktivitäten in der nächsten Saison nicht mehr möglich sind.
Sie dürfen dann bis zu 5 mal in einer Saison auf der Anlage spielen und müssen eine Gastgebühr je Stunde bezahlen. Die Platzreservierung erfolgt im Online Buchungssystem des TCGWB. Die Abrechnung mit dem Vereinsmitglied erfolgt via Lastschrift zu festgelegten Terminen im Jahr über den Buchenden.
Die Jahresgebühr für die passive Mitgliedschaft ist gegenüber der aktiven Mitgliedschaft um ein wesentliches reduziert. Ebenso entfallen für das passive Mitglied die Verzehrpauschale und die Arbeitsleistungen.
Probejahr
Alle Interessenten steht es frei, zunächst die Mitgliedschaft für ein Probejahr zu buchen. Dadurch kann man den Club zu vergünstigten Konditionen kennenlernen.
Das Probejahr endet immer, unabhängig vom Einstiegsdatum, am 31.12. des selben Jahres.
Die Probemitgliedschaft wird im Folgejahr automatisch in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt, sofern nicht bis zum 30.09. des Probejahres die Kündigung schriftlich an den Kassenwart eingereicht wird.
Probe-Mitglieder zahlen nur den vergünstigten Mitgliedsbeitrag und ggf. Arbeitsersatzleistungen, sofern sie ihre 5 Arbeitsstunden (siehe unten „Arbeitsleistungen“) nicht leisten. Probe-Mitglieder sind bei Eintritt bis 1. August des Probejahres zu der für Mitglieder geltenden Anzahl an Arbeitsstunden verpflichtet. Bei Eintritt nach dem 1.08 des Probejahres verringert sich die Verpflichtung auf 3 Arbeitsstunden im Probejahr.
Die Winter-Verzehrpauschale ist von Probemitglieder im Probejahr genauso wie die Arbeitsleistungen zu leisten. Damit soll gefördert werden, dass Probemitglieder den Verein und die anderen Mitglieder möglichst gut mit allen Aspekten kennenlernen.
Gastspieler
Nichtmitglieder dürfen bis zu 5 mal in einer Saison auf der Anlage spielen.
Für jedes Spielen wird pro Stunde die Gastspielergebühr erhoben, zahlbar vom Vereinsmitglied, welches die Platzreservierung durchgeführt hat. Die Platzreservierung erfolgt im Online Buchungssystem des TCGWB. Der Gastspieler muss sich vorab im Buchungssystem registrieren. Die Abrechnung mit dem Vereinsmitglied erfolgt via Lastschrift zu festgelegten Terminen im Jahr.
Arbeitsleistungen
Laut Satzung ist es vorgesehen, dass jedes aktive Mitglied im Jahr 5 Pflichtarbeitsstunden leistet. Damit halten wir die Anlage mit Eigenleistungen in Ordnung und sparen uns die Kosten für externe Unternehmen.
Diese Regelung gilt für Mitglieder zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr, auch in der Probemitgliedschaft. Probemitglieder, die nach dem 1. August des Probejahres in den Verein eintreten haben nur 3 Stunden im Probejahr zu leisten.
Für das Jahr indem das 16. Lebensjahr erreicht wird ist noch keine Leistung zu erbringen. Ebenso muss beim Erreichen des 65. Lebensjahres in diesem Jahr noch die Leistung erbracht werden.
Im Frühjahr und Herbst wird durch Rundschreiben bekannt gemacht, wann Arbeitsstunden im Rahmen der Saisonvorbereitung bzw. für den Platzabbau oder für sonstige Ereignisse geleistet werden können.
Natürlich können auch über die gesamte Saison Arbeitsleistung erbracht werden (siehe unten).
Die Ersatzleistung pro nicht geleisteter Arbeitsstunde wird mit 20,-€ bewertet. Für ein Clubmitglied, welches keine Arbeitsstunden ableistet, werden 100,-€ im Dezember für den Ausgleich der Arbeitsstunden im laufenden Geschäftsjahres in Rechnung gestellt.
Bei Interesse für Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der offiziellen Termine, bitte an unseren technischen Leiter Herr Daniel Hess
(Telefon: 0157-79493276 oder E-Mail: d.hess@tennisclubburscheid.de) wenden.
Verzehrpauschale
Um unserem Clubwirt über die gesamte Saison ein überschaubares Einkommen zu sichern, hat der Vorstand die Verzehrpauschale beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung unserer Mitglieder für Essen und Getränke für das Winterhalbjahr, natürlich nur für aktive Ehepaare und Erwachsene in Höhe von 50.-€/Person.
Diese Verzehrpauschale wird ab 39. KW eingezogen. Dieses Guthaben kann in den Wintermonaten an verschiedenen Clubabenden verzehrt werden. Die Verzehrpauschale hat ihre Gültigkeit nur in der spielfreien Zeit, also zwischen Platzschließung und Platzeröffnung.
Gesonderte Hinweise zu den Clubabenden mit Menüangebot erfolgen entweder über diese Webseite und/oder per Mail. Das Clubhaus ist telefonisch unter 02174/1821 (ggf. Anrufbeantworter) oder per Mail an clubhaus@tennisclubburscheid.de zu erreichen.
Letzte Änderung der Vereinsgebührentabelle: 26.09.2021 auf Basis der Vorstandsbeschlüsse vom 19.12.2021.8
Mitgliedschaft pro Jahr | Beitrag |
---|---|
Kinder bis 10 Jahre | 50 € |
Jugendliche 11-15Jahren | 82 € |
Jugendliche bis 17 Jahre | 115 € |
Studenten, Azubis bis zum vollendeten 27. Lebensjahr | 115 € |
Erwachsene | 275 € |
Ehepaare | 520 € |
Zweitmitgliedschaft ** | 140 € |
Passive Mitglieder ** | 45 € |
Probe-Mitgliedschaft pro Jahr ** | Beitrag |
---|---|
Erwachsene | 100 € |
Jugendliche/Kinder | 50 € |
Jugendliche/Kinder, die sich im ersten Jahr im Training der Tennisschule befinden! | 0 € |
Reduzierung der Kosten für die Mitgliedschaft bei Vereinseintritt ab 1. August um | 50 % |
Gastspieler-Gebühr pro Spielzeit ** | Beitrag |
---|---|
Erwachsene /Jugendliche | 10 € |
Passive Mitglieder | 5 € |
Nebenkosten für aktive Mitglieder | Beitrag |
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Verzehrpauschale ** Winterunterstützung für den Clubwirt. | 50 € |
Ersatz Arbeitsleistung ** Gebühr je Stunde der nicht geleisteten 5 Pflichtarbeitsstunden/Jahr für aktive Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 65 Lebensjahr | 20 € |
[ ** –> Weitere Informationen zu den Punkten sind unten verfügbar]
Zweitmitgliedschaft
Die Zweitmitgliedschaft für Erwachsene stellt ein Angebot des TC Grün Weiß Burscheid dar und beinhaltet alle Rechte eines aktiven Mitglieds (Beitragsklasse Erwachsene). Lediglich an Arbeitsleistungen reduzieren sich die zu erbringenden Stunden von 5 auf 3 Stunden.
Diese Mitgliedschaft richtet sich an aktive Tennisspieler/-innen, die bereits in einem anderen Verein des Tennisverbandes Niederrhein oder des Tennisverbandes Mittelrhein als aktives Mitglied gemeldet sind und zugleich beim TC Grün Weiß Burscheid aktiv in einer Medenspiel-Mannschaft mitspielen.
Die Mitgliedschaft in dem anderen Verein muss ununterbrochen länger bestehen und der Beitrag darf nicht günstiger als unserer Erwachsenenbeitrag sein. Die Nachweispflicht liegt beim Mitglied.
Passive Mitglieder
Mitglieder können sich für die nächste Saison PASSIV melden, sofern die spielerischen Aktivitäten in der nächsten Saison nicht mehr möglich sind.
Sie dürfen dann bis zu 5 mal in einer Saison auf der Anlage spielen und müssen eine Gastgebühr bezahlen. Anmeldung vorab per Mail und Bezahlung haben beim Clubwirt oder Kassenwart zu erfolgen.
Im Gegenzug ist die Gebühr für die passive Mitgliedschaft gegenüber der aktiven Mitgliedschaft um ein wesentliches reduziert. Ebenso entfallen für das passive Mitglied die Verzehrpauschale und die Arbeitsleistungen.
Probejahr
Alle Interessenten steht es frei, zunächst die Mitgliedschaft für ein Probejahr zu buchen. Dadurch kann man den Club zu vergünstigten Konditionen kennenlernen.
Das Probejahr endet immer, unabhängig vom Einstiegsdatum, am 31.12. des selben Jahres.
Die Probemitgliedschaft wird im Folgejahr automatisch in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt, sofern nicht bis zum 30.09. des Probejahres die Kündigung schriftlich an den Kassenwart eingereicht wird.
Probe-Mitglieder zahlen nur den vergünstigten Mitgliedsbeitrag und ggf. Arbeitsersatzleistungen, sofern sie ihre 5 Arbeitsstunden (siehe unten „Arbeitsleistungen“) nicht leisten. Probe-Mitglieder sind bei Eintritt bis 1. August des Probejahres zu der für Mitglieder geltenden Anzahl an Arbeitsstunden verpflichtet. Bei Eintritt nach dem 1.08 des Probejahres verringert sich die Verpflichtung auf 3 Arbeitsstunden im Probejahr.
Die Winter-Verzehrpauschale ist von Probemitglieder im Probejahr genauso wie die Arbeitsleistungen zu leisten. Damit soll gefördert werden, dass Probemitglieder den Verein und die anderen Mitglieder möglichst gut mit allen Aspekten kennenlernen.
Gastspieler
Nichtmitglieder und passive Mitglieder dürfen bis zu 5 mal in einer Saison auf der Anlage spielen.
Für jedes Spielen wird die Gastspielergebühr erhoben, zahlbar vom Vereinsmitglied, welches die Platzreservierung durchgeführt hat. Die Platzreservierung erfolgt im Online Buchungssystem des TCGWB. Der Gastspieler muss sich vorab im Buchungssystem registrieren. Die Abrechnung mit dem Vereinsmitglied erfolgt via Lastschrift zu festgelegten Terminen im Jahr.
Arbeitsleistungen
Laut Satzung ist es vorgesehen, dass jedes aktive Mitglied im Jahr 5 Pflichtarbeitsstunden leistet. Damit halten wir die Anlage mit Eigenleistungen in Ordnung und sparen uns die Kosten für externe Unternehmen.
Diese Regelung gilt für Mitglieder zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr, auch in der Probemitgliedschaft. Probemitglieder, die nach dem 1. August des Probejahres in den Verein eintreten haben nur 3 Stunden im Probejahr zu leisten.
Für das Jahr indem das 16. Lebensjahr erreicht wird ist noch keine Leistung zu erbringen. Ebenso muss beim Erreichen des 65. Lebensjahres in diesem Jahr noch die Leistung erbracht werden.
Im Frühjahr und Herbst wird durch Rundschreiben bekannt gemacht, wann Arbeitsstunden im Rahmen der Saisonvorbereitung bzw. für den Platzabbau oder für sonstige Ereignisse geleistet werden können.
Natürlich können auch über die gesamte Saison Arbeitsleistung erbracht werden (siehe unten).
Die Ersatzleistung pro nicht geleisteter Arbeitsstunde wird mit 20,-€ bewertet. Für ein Clubmitglied, welches keine Arbeitsstunden ableistet, werden 100,-€ im Dezember für den Ausgleich der Arbeitsstunden im laufenden Geschäftsjahres in Rechnung gestellt.
Bei Interesse für Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der offiziellen Termine, bitte an unseren technischen Leiter Herr Daniel Hess
(Telefon: 0157-79493276 oder E-Mail: d.hess@tennisclubburscheid.de) wenden.
Verzehrpauschale
Um unserem Clubwirt über die gesamte Saison ein überschaubares Einkommen zu sichern, hat der Vorstand die Verzehrpauschale beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung unserer Mitglieder für Essen und Getränke für das Winterhalbjahr, natürlich nur für aktive Ehepaare und Erwachsene in Höhe von 50.-€/Person.
Diese Verzehrpauschale wird ab 39. KW eingezogen. Dieses Guthaben kann in den Wintermonaten an verschiedenen Clubabenden verzehrt werden. Die Verzehrpauschale hat ihre Gültigkeit nur in der spielfreien Zeit, also zwischen Platzschließung und Platzeröffnung.
Gesonderte Hinweise zu den Clubabenden mit Menüangebot erfolgen entweder über diese Webseite und/oder per Mail. Das Clubhaus ist telefonisch unter 02174/1821 (ggf. Anrufbeantworter) oder per Mail an clubhaus@tennisclubburscheid.de zu erreichen.
Letzte Änderung der Vereinsgebührentabelle: 26.09.2021 auf Basis der Vorstandsbeschlüsse vom 19.12.2021.